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Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Will zukünftig ein Hauseigentümer ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten, muss er den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen.
Mieter und Käufer erhalten mit dem Energieausweis einen Hinweis auf den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Gebäudes und die damit zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Es sind Ausweise auf Basis des Energieverbrauches oder auf Basis des Energiebedarfes zugelassen. Zudem wird dem Gebäude ein Energielabel zugeteilt und Modernisierungsempfehlungen gegeben.
Die Einführungstermine sind wie folgt:
- ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden
- ab 1. Januar 2009 für Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude
Wer Energieausweise ausstellen darf ist in der EnEV genau geregelt. Es gibt unterschiedliche Ausstellungsberechtigungen für die verschiedenen Gebäudearten. Unser Büro besitzt die Qualifikation zur Ausstellung aller Arten von Ausweisen, d.h. Energieverbrauchs- und –bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wünschen Sie ein Angebot für die Erstellung eines Energieausweises für Ihr Haus oder haben Sie eine Frage zum Thema Energieausweis, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten und informieren Sie kostenlos, kompetent und neutral.
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