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Januar/März 2008 ENERGIEAUSWEISE FÜR WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDE Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Will zukünftig ein Hauseigentümer ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten, muss er den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen. In öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von über 1000 qm muss der Ausweis für jeden ersichtlich öffentlich ausgehangen werden. Mieter und Käufer erhalten mit dem Energieausweis einen Hinweis auf den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Gebäudes und die damit zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Es sind Ausweise auf Basis des Energieverbrauches (Verbrauchsausweis) und auf Basis des Energiebedarfes (Bedarfsausweis) zugelassen. Zudem wird dem Gebäude ein Energielabel zugeteilt und Modernisierungsempfehlungen gegeben. Der Verbrauchsausweis ist zu empfehlen, wenn es allein um die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung geht. Da hierbei nicht das Gebäude, sondern nur das Heizverhalten der bisherigen Bewohner bewertet wird, ist das Ergebnis wenig aussagekräftig. Eine detaillierte energetische Gebäudebewertung ist nur durch den Bedarfsausweis möglich. Die Einführungstermine sind wie folgt:
- ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 gebaut wurden - ab 1. Januar 2009 für Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden - ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude
Wer Energieausweise ausstellen darf ist in der EnEV genau geregelt. Es gibt unterschiedliche Ausstellungsberechtigungen für die verschiedenen Gebäudearten. Leider haben einige Lobbyisten beim Gesetzgebungsverfahren zur EnEV erreicht, dass auch ein Personenkreis teilweise die Ausstellungsberechtigung besitzt, den Fachleute für problematisch halten. Dazu gehören Baustoffhändler, Handwerksbetriebe und Schornsteinfeger. Bei den beiden Erstgenannten ist nicht auszuschließen, dass die Ausweiserstellung und die darin enthaltenen Modernisierungsempfehlungen vorrangig auf den späteren Kauf ihrer Produkte ausgerichtet sind. Bei den Letztgenannten dagegen ist davon auszugehen, dass die fachlichen Voraussetzungen für eine komplexe Gebäudebewertung nicht vorliegen. Der Hauseigentümer sollte sich also genau überlegen, wem er die Ausweiserstellung überträgt um zu einer akzeptablen Gebäudebewertung zu kommen. Zu empfehlen ist auf jeden Fall ein Aussteller mit einer ingenieurtechnischen Ausbildung.
November/Dezember 2007 AB 2008 WIRD ENERGIESPAREN DURCH NEUE ENERGIEFÖRDERPROGRAMME BELOHNT - ABER VORHER GENAU RECHNEN! Die Energiekosten steigen unaufhörlich. Im kommenden Jahr gibt es von Bund und Land neue Energieförderprogramme, mit deren Hilfe sich die Energiekosten entscheidend verringern lassen.
GEBÄUDEEIGENTÜMER UND -NUTZER können sich über deutlich höhere Zuschüße und zinsgünstige Kredite für die energetische Gebäudesanierung und die Nutzung alternativer Energien freuen. Besonders hohe Zuschüße gibt es, wenn mehrere Maßnahmen kombiniert werden. Auch wird die in den vergangenen Jahren ausgesetzte Förderung von Wärmepumpen wieder eingeführt. Daneben wird die Gebäudeenergieberatung weiter gefördert.
SÄCHSISCHE UNTERNEHMEN können einen Zuschuß für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Höhe bis zu 50% der Kosten erhalten. Energieberatungen für Unternehmen werden in Höhe bis zu 80% der Kosten mit einem neuen Programm der KfW gefördert.
KOMMUNEN können ebenfalls deutlich höhere Zuschüße und zinsgünstige Kredite für Energieeffizienzmaßnahmen und zur Nutzung alternativer Energien in Anspruch nehmen. Für sächsische Kommunen gibt es zudem ein neues Förderprogramm zur Erstellung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte.
Eine Inanspruchnahme der genannten Energieförderprogramme muß aber wohl überlegt erfolgen. Es macht keinen Sinn, alles was einem zusteht, zu beantragen. Bei allen Energiesparmaßnahmen ist immer auch ein Eigenanteil zu tragen. Und nur dann, wenn dieser Eigenanteil durch die eingesparten Energiekosten abgedeckt wird, lohnt sich Energiesparen. Das ist häufig, aber leider nicht immer der Fall. Deshalb sollte man im Vorfeld von geplanten Energiesparmaßnahmen und der Beantragung von Fördermitteln genau rechnen oder eine Beratung in Anspruch nehmen.
Juli/Oktober 2007 ENERGIE-STREIFLICHTER AUS DER REGION DÖBELN Der SÄCHSISCHE GEWERBEENERGIEPASS soll für Unternehmen in Sachsen eingeführt werden. Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe. Der Pass soll sich einmal zu einem Markenzeichen für sächsische Unternehmen etablieren. Gegenwärtig läuft dazu ein sachsenweiter Feldtest, an dem sich auch einige Unternehmen aus dem Landkreis Döbeln beteiligen. Die Erstellung des Sächsischen Gewerbeenergiepasses als auch Investitionen für daraus abgeleitete Energiesparmaßnahmen in Unternehmen werden vom Freistaat mit bis zu 50% der Aufwendungen bezuschußt. Unser Büro gehört zu den wenigen von der Sächsischen Energieagentur ausgewählten Energieberatungsbüros, die den Feldtest fachlich begleiten.
Eine öffentliche ENERGIEBERATUNG für Gebäudeeigentümer, Mieter, Wohnungsgesellschaften und Unternehmen findet jeden dritten Dienstag im Monat von 16 - 18 Uhr im Landratsamt Döbeln statt. Fragen zur neuen Energieeinsparverordnung, zum Energieausweis, zur Nutzung alternativer Energien und zu aktuellen Energieförderprogrammen können dort einem unabhängigen Energieberater gestellt werden.
Die großen STROMKUNDEN der Region gehören immer noch zu dem Klientel, das den regionalen Energieversorgern satte Gewinne verschafft. Obwohl jeder Stromkunde seinen Strom am Markt frei einkaufen kann, gibt es immer noch zu viele, die aus falsch verstandenem Lokalpatriotismus unbedingt ihren Strom beim lokalen Stromanbieter kaufen und dessen hohe Preise akzeptieren, ohne dass ernsthafte Preisverhandlungen geführt werden. Und das oftmals für mehrere Jahre. Nicht selten hat eine solche Leichtfertigkeit schon zu Liquiditätsproblemen bei Unternehmen und zu Kostenexplosionen bei öffentlichen Liegenschaften geführt.
April/Juni 2007 STROMANBIETERWECHSEL - BESONDERS GEWERBLICHE STROMKUNDEN DER REGION KÖNNEN VIEL GELD SPAREN Die Stromversorger in unserer Region gehören sicher nicht zu den teuersten Anbietern. Aber eben auch nicht zu den Preiswerten. Zudem ist die Wechselwilligkeit der regionalen Stromkunden sehr niedrig, was dazu führt, dass sich die hiesigen Stromversorger zurücklehnen und sich nicht um attraktivere Strompreisangebote bemühen müssen. Insbesondere Gewerbestromkunden wissen oft nicht, wieviel Geld sie durch ihre Wechselmüdigkeit verschenken. Denn bei Ihnen sind die Chancen, einen günstigeren Anbieter zu finden, besonders hoch. Erfahrungen der letzten Zeit brachten das Ergebnis, dass mit 10% Stromkosteneinsparung beim Wechsel zu anderen, aber durchaus seriösen Anbietern, gerechnet werden kann. Dennoch sollte man beim Anbieterwechsel mit Bedacht vorgehen und sich das Angebot als auch den Anbieter genau ansehen. Grundsätzlich ist von Anbietern abzuraten, die Vorauskasse verlangen als auch von denen, die nur mit Strom handeln und kein eigenes Stromnetz besitzen. Für den, der um sein Gewissen zu beruhigen seinen Strom unbedingt von einen Anbieter der Region beziehen will gibt es eine weitere Möglichkeit zur Senkung der Strompreise: hart verhandeln. Auch diese Möglichkeit wird von den Stromkunden noch viel zu wenig genutzt. Erfahrungen zeigen, dass damit ebenfalls Kosteneinsparungen in der Größenordnung wie beim Anbieterwechsel möglich sind.
Februar/März 2007 LEIPZIGER STROMBÖRSE REAGIERT AUF KRITIK - GEGENWÄRTIG GÜNSTIGE STROMEINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE UND KOMMUNALE STROMVERBRAUCHER Die Leipziger Strombörse ist wegen Manipulationsverdacht in die Kritik geraten. Egal, ob diese Vorwürfe nun gerechtfertigt sind oder nicht - einen Vorteil für größere Stromkunden gibt es gegenwärtig: es sind günstige Strompreisangebote für den Zeitraum 2007 bis 2008 erhältlich. Wer also für diese Zeiträume günstigen Strom beziehen möchte, sollte jetzt Angebote von den Stromlieferanten einholen, sofern diese börsenorientierte kundenspezifische Angebote erstellen. Wie kann ein Stromkunde erkennen, ob die Angebote der Stromversorger sich an den gegenwärtigen günstigen Börsenpreisen orientieren? Nun, das Kriterium ist die Bindefrist des Angebotes. Wenn ein Angebot eine Bindefrist von 24 Stunden hat, kann man man davon ausgehen, dass der Stromanbieter die aktuellen Börsenpreise nutzt. Der Kunde muß sich dann aber innerhalb 24 Stunden entscheiden, ob er das Angebot annimmt. Hat das Angebot des Stromlieferers dagegen eine Bindefrist von mehreren Wochen, dann hat er den Strom auf Risiko gekauft und nicht die aktuellen Börsentiefstpreise genutzt. Analysiert man die Strompreisangebote der Anbieter, dann stellt man fest, dass die Angebote mit 24h-Bindefrist immer günstiger sind, wenn man zum richtigen Zeitpunkt "zuschlägt". Zumal handelt es sich bei diesen Angeboten in der Regel um reine Mengenpreise, was bedeutet, dass die bei Leistungsüberschreitungen bisher angefallenen hohen Leistungspreiskosten zukünftig vermieden werden. Damit wird ersichtlich, dass viel Geld gespart werden kann, wenn der Stromeinkauf richtig organisiert wird. Leider haben sich bisher nur wenige Stromanbieter auf diesen kundenorientierten Stromeinkauf eingestellt. Die anderen Stromanbieter (auch in unserer Region) dagegen gebrauchen zur Rechtfertigung der hohen Strompreise immer wieder die Ausrede, dass die Energiepreise auf Grund hoher Preise der Vorlieferanten nicht gesenkt werden können. Was wiederum beweist, dass ein richtiger Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht existiert. Kein Unternehmen der freien Wirtschaft kann es sich erlauben, Preiserhöhungen der Vorlieferanten auf seinen Produktpreis umzulegen. Das können nur Monopolisten. Den Unternehmen und Kommunen ist zu empfehlen, beim Energieeinkauf auf professionelle Hilfe zurückzugreifen.
Januar 2007 AUFRUF AN ALLE ENERGIEVERBRAUCHER: 3% ENERGIE EINSPAREN ZUM AUSGLEICH DER MEHRWERTSTEUERERHÖHUNG Die in Kraft getretene Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% betrifft auch die Energieverbraucher. Denn die meisten Energieversorger legen die Erhöhung auf die Energiepreise um. Die Energieverbraucher sollten das zum Anlass nehmen, sich einmal Gedanken zu machen, wie sie ihren Energieverbrauch verringern können, um diese Energiekostenerhöhung auszugleichen. 3% Energiekosten einzusparen sind immer drin, im privaten Bereich genauso wie bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Dazu sind keine Energiesparinvestitionen nötig. Ich möchte nicht auf Details eingehen, nur ein paar Stichpunkte seien genannt: Heizung und Warmwasserbereitung, Beleuchtung, Elektrogeräte, Maschinen und Anlagen, elektrische Antriebe, Abwärmenutzung, Anbieterwechsel, Benutzerverhalten. Wem dazu absolut nichts einfällt, der kann sich auch beraten lassen. Und wer jetzt Energie spart, der ist auch für zukünftige Preiserhöhungen der Energieanbieter bestens gerüstet. Im Übrigen ist es völlig legitim, wenn die Energieanbieter die Mehrwertsteuererhöhung auf die Energiepreise umlegen. Doch diejenigen, die die Preise jetzt beibehalten, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie nicht bereits vorher um 3% geringere Preise hatten. Zu solchen Energieversorgern sollten die Kunden nicht wechseln.
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